Gemeinsam für die Kinder
FördervereinDer Förderverein hat das Ziel, die Bildungs- und Erziehungsarbeit an unserer Schule zu unterstützen, wobei Mittelpunkt jeglicher Bemühungen stets die Schülerinnen und Schüler sind.
Schwerpunkte unseres Engagements sind aktuell die finanzielle Unterstützung bei Projekten und Veranstaltungen, die Verbindung zwischen Schule und Gemeinde sowie die Interessensvertretung der Schule vor Institutionen, Verbänden und der lokalen Politik. Weiterhin ist noch im ersten Halbjahr des gerade begonnenen Schuljahres ein Elternabend für die Klassenstufen 4, 5 und 6 zum Thema Mediennutzung in Planung. Hier arbeiten wir eng mit unserer Schulsozialpädagogin Frau Kranz zusammen.
Alle finanziellen Aufwendungen werden durch Mitgliedsbeiträge und Spenden gedeckt – sie fördern zu 100% schulische Zwecke. Die Arbeit des Fördervereins ist als gemeinnützig anerkannt.
Förderverein unterstützt auch in diesem Schuljahr die Anschaffung des Schülerplaner
Das neue Schuljahr 2024/25 hat begonnen und wir nähern uns den Herbstferien! Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern der Johann-Heinrich-Alsted-Schule ein erfolgreiches und spannendes Schuljahr mit vielen tollen Erlebnissen.
Wie in den vergangenen Schuljahren hat die Schule auch diesmal individualisierte Schülerkalender für die Jahrgangsstufen 3 bis 10 bestellt, die einen wertvollen Beitrag auf dem Weg zu selbstorganisiertem Lernen leisten. Sie bieten nicht nur die Möglichkeit, Hausaufgaben und Klassenarbeitstermine zu notieren, sondern ermöglichen durch ein großes Feld für persönliche Mitteilungen einen unbürokratischen Kontakt zwischen Lehrkräften und Elternhaus.
Auch für das Schuljahr 2024/25 hat sich der Förderverein mit einem Beitrag von 500 Euro an der Finanzierung des Planers beteiligt, um die Unkosten für die Eltern zu reduzieren.
Dem Vorstand des Fördervereins
1. Vorsitzender: Lourenz Stoll / 2. Vorsitzende: Nicola Henrich / Kassiererin: Natallia Schmidt / Schriftführerin: Astrid Josupeit
Beisitzer: Markus Deusing / Beisitzerin: Stefanie Kring-Scheidel / Beisitzer: Dirk Schweitzer / Beisitzerin: Ulrike Mülln / Beisitzerin: Dorothea von Wolff
Unter der Schirmherrschaft des Fördervereins fand am 7. November 2024 der erste Elterninformationsabend zum Thema „Digital aufwachsen“ für Eltern und Erziehungsberechtigte der Klassenstufen 4-6 statt.
Herr Stoll, der 1. Vorsitzende des Fördervereins, begrüßte die ca. 25 Teilnehmenden und übergab das Wort an Frau Tatjana Arnold von der Suchthilfe Wetzlar e.V., die zu Beginn ihres Vortrages die Aktualität des Themas und die wichtige Rolle von Präventionsarbeit unterstrich. Anschließend erläuterte sie in ca. 90 Minuten u.a., was digitale Medien für Kinder interessant macht, welche Suchtmechanismen in sozialen Netzwerken und Spielen greifen und welche Rolle Problematiken Cybermobbing und Cybergrooming mittlerweile in ihrer täglichen Arbeit spielen. Abschließend wies sie auf zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten und Beratungsstellen hin, an die Eltern sich bei Bedarf wenden können.
Wir freuen uns über eine gelungene Pilotveranstaltung und bedanken uns herzlich bei Frau Arnold für ihren kurzweiligen Vortrag und bei unserer Schulsozialpädagogin Frau Kranz für ihre Unterstützung bei der Planung und Durchführung dieser Veranstaltung.
Wir beginnen da, wo die staatliche Förderung endet!
Staatliche Mittel für den Schulhaushalt werden immer stärker begrenzt. Die Ansprüche an pädagogisch sinnvolles Material, modern und zukunftsorientiert ausgestattete Unterrichtsräume und ein umfangreiches Betreuungsangebot dagegen steigen.
Sie möchten für Ihr Kind eine optimale Lernqualität und Betreuung sicherstellen? Ihr Kind soll sich an seiner Schule wohlfühlen und mit Begeisterung lernen? Der Förderverein . eV der Heinrich Johann Alsted-Schule leistet finanzielle und ideelle Unterstützung bei Aufgaben und Investitionen, die seitens der Schule nicht vollständig getragen werden können. Damit unterstützen wir die schulische Entwicklung und Fürsorge aller Schülerinnen und Schüler.
Sämtliche finanziellen Aufwendungen werden durch Ihre Mitgliedsbeiträge und Spenden gedeckt. Der Förderverein.eV arbeitet gemeinnützig. Dadurch kommen 100% aller Einnahmen schulischen Zwecken zugute.
Sie können für die schulische Entwicklung Ihres Kindes Ihren ganz persönlichen Beitrag leisten.
Werden Sie Mitglied im Förderverein der Johann-Heinrich-Alsted Schule!
Unterstützen Sie uns mit Ihren Ideen und Ihrem Engagement. Damit unsere Schule auch in Zukunft als vorbildlich gelten darf. Wir stehen Ihnen bei Fragen und Anregungen gern für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
Sie möchten Mitglied werden? Sie haben Fragen zum Verein oder zu den Projekten?
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir informieren Sie gerne.
Sie möchten spenden?
Wir danken Ihnen für Ihre Spende auf unser Konto unter:
Volksbank Dill eG
BIC: GENODE51BIK
IBAN: DE 06 5176 2434 00 2660 3307
Förderverein der Johann-Heinrich-Alsted-Schule Mittenaar
Lourenz Stoll (1. Vorsitzender)
Nicola Henrich (stellv. Vorsitzende)
Johann-Heinrich-Alsted-Schule
Schulstraße 13, 35756 Mittenaar
Tel.: 0 27 72 . 62 562
E-Mail: verein@alstedschule.de
§ 132 HSchG – Rechte der Mitglieder der Schulkonferenz
1Die Mitglieder der Schulkonferenz haben das Recht, an den Sitzungen der Gesamtkonferenz und deren Teilkonferenzen sowie der sonstigen Konferenzen der Lehrkräfte mit Ausnahme der Zeugnis- und Versetzungskonferenzen, der Konferenzen über Ordnungsmaßnahmen oder Maßnahmen zum Schutz von Personen und solcher Konferenzen, in denen ausschließlich Personalangelegenheiten der Lehrkräfte behandelt werden, sowie der Eltern- und Schülervertretung mit beratender Stimme teilzunehmen.
§ 131 HSchG – Mitglieder und Verfahren
(1) 1Mitglieder der Schulkonferenz sind
-
1.
die Schulleiterin oder der Schulleiter als Vorsitzende oder Vorsitzender,
-
2.
jeweils mit der Hälfte der Sitze Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte und der Personengruppen der Eltern und der Schülerinnen und Schüler.
2Die Zahl der Mitglieder beträgt höchstens 25, mindestens jedoch 11, es sei denn, dass die Zahl der Lehrkräfte einer Schule geringer als fünf ist. 3Die Vertreterinnen und Vertreter der Schülerinnen und Schüler müssen mindestens die Jahrgangsstufe 8 erreicht haben. 4An beruflichen Schulen sind zusätzlich je zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit beratender Stimme Mitglied der Schulkonferenz.
(2) Die Sitze der Vertreterinnen und Vertreter der Eltern und die der Schülerinnen und Schüler verteilen sich in den Schulstufen und Schulen für Erwachsene wie folgt:
-
1.
an Schulen bis zur Jahrgangsstufe 4 oder 6 stehen die Sitze den Vertreterinnen und Vertretern der Eltern zu;
-
2.
an Schulen bis zur Jahrgangsstufe 9 oder 10 stehen den Vertreterinnen und Vertretern der Eltern drei Fünftel und den Vertreterinnen und Vertretern der Schülerinnen und Schüler zwei Fünftel der Sitze zu;
-
3.
an Schulen bis zur Jahrgangsstufe 12 oder 13 stehen die Sitze den Vertreterinnen und Vertretern der Eltern und den Vertreterinnen und Vertretern der Schülerinnen und Schüler jeweils zur Hälfte zu;
-
4.
an Schulen der Oberstufe (Sekundarstufe II) stehen den Vertreterinnen und Vertretern der Eltern zwei Fünftel und den Vertreterinnen und Vertretern der Schülerinnen und Schüler drei Fünftel der Sitze zu;
-
5.
an beruflichen Schulen stehen den Vertreterinnen und Vertretern der Eltern ein Fünftel und den Vertreterinnen und Vertretern der Schülerinnen und Schüler oder der Studierenden vier Fünftel der Sitze zu;
-
6.
an Schulen für Erwachsene und eigenständigen Fachschulen stehen die Sitze den Vertreterinnen und Vertretern der Studierenden zu;
-
7.
an Förderschulen stehen die Sitze den Vertreterinnen und Vertretern der Eltern dann zu, wenn die Art des sonderpädagogischen Förderbedarfs der Schülerinnen und Schüler ihre Beteiligung nach Nr. 2 ausschließt.
(3) 1Die Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte wählt die Gesamtkonferenz aus ihrer Mitte; an Förderschulen kann sie statt der Lehrkräfte Erzieherinnen und Erzieher wählen, höchstens jedoch in der Zahl, die dem Verhältnis der Zahl der Erzieherinnen und Erzieher zur Zahl der Lehrkräfte entspricht. 2Die Vertreterinnen und Vertreter der Eltern werden vom Schulelternbeirat aus der Schulelternschaft, die der Schülerinnen und Schüler vom Schülerrat oder vom Studierendenrat aus der Schülerschaft gewählt. 3Die Amtszeit dauert zwei Schuljahre. 4Die Wahlen werden nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. 5Scheidet ein Mitglied vor Ende der Amtszeit aus der Schulkonferenz aus, so tritt als Ersatzmitglied die nicht gewählte Bewerberin oder der nicht gewählte Bewerber mit der nächsthohen Stimmenzahl ein. 6Dieses Ersatzmitglied vertritt auch ein Mitglied der Schulkonferenz im Verhinderungsfall. 7Wenn jeweils ein Viertel der Mitglieder der Gesamtkonferenz, des Schulelternbeirats oder des Schüler- oder Studierendenrats es beantragt, sind die Wahlen dieser Personengruppen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl durchzuführen. 8Die Ersatzmitglieder werden bei der Verhältniswahl der Reihe nach den nicht gewählten Bewerberinnen und Bewerbern derjenigen Vorschlagsliste entnommen, der die zu ersetzenden Mitglieder angehören. 9Sind keine Bewerberinnen und Bewerber vorhanden, die nach Satz 5 oder 8 als Ersatzmitglieder berufen wären, sind Ersatzmitglieder für den Rest der Amtszeit nachzuwählen.
(4) 1Die Mitglieder der Schulkonferenz sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. 2Über Angelegenheiten, die ihrer Bedeutung nach einer vertraulichen Behandlung bedürfen, haben sie auch nach Beendigung ihrer Amtszeit Verschwiegenheit zu wahren.
(5) 1Die Schulkonferenz tagt nicht öffentlich. 2Sie kann beschließen, dass die Sitzungen für Ersatzmitglieder der Schulkonferenz sowie Mitglieder der Gesamtkonferenz, des Schulelternbeirats und des Schüler- oder Studierendenrats öffentlich sind; die Öffentlichkeit kann auf einzelne Tagesordnungspunkte beschränkt werden. 3Die Schulkonferenz kann weitere Personen zur Beratung heranziehen. 4Sie ist bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte ihrer Mitglieder beschlussfähig. 5Sie ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig, wenn sie wegen Beschlussunfähigkeit erneut zur Beratung desselben Gegenstandes einberufen werden muss; hierauf ist bei der Ladung hinzuweisen. 6Beschlüsse der Schulkonferenz werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. 7Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der oder des Vorsitzenden. 8Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen zur Berechnung der Mehrheit nicht mit. 9Die Schulkonferenz kann auf Einladung durch die Schulleiterin oder den Schulleiter statt in Präsenzform auch in elektronischer Form stattfinden, wenn nicht ein Fünftel der Mitglieder der elektronischen Form widerspricht. 10Anwesenheit im Sinne des Satz 4 und 5 ist die Teilnahme an der elektronischen Sitzung. 11Im Fall einer elektronischen Sitzung können Entscheidungen im Umlaufverfahren durch Erklärung in Textform getroffen werden. 12Anwesenheit im Sinne des Satz 4 und 5 ist in diesem Fall die Teilnahme an der elektronischen Sitzung. 13Entscheidungen können im Umlaufverfahren getroffen werden.
(6) 1An den Beratungen und den Beschlussfassungen nach § 130 Abs. 1 Nr. 9 nimmt die Schulleiterin oder der Schulleiter nicht teil. 2In diesem Fall überträgt sie oder er den Vorsitz der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter oder einem anderen Mitglied der Schulkonferenz.
(7) 1Vertreterinnen oder Vertreter der Schulaufsichtsbehörde können an der Schulkonferenz mit beratender Stimme teilnehmen. 2Die Schulleiterin oder der Schulleiter lädt eine Vertreterin oder einen Vertreter des Schulträgers rechtzeitig zu den Tagesordnungspunkten der Sitzungen ein, die Angelegenheiten des Schulträgers betreffen.
(8) Auf Antrag eines Viertels der Mitglieder oder einer Personengruppe hat die Schulleiterin oder der Schulleiter die Schulkonferenz unverzüglich unter Angabe der zu beratenden Gegenstände einzuberufen.
(9) 1An beruflichen Schulen werden die Aufgaben der Schulkonferenz nach §§ 129 und 130 von der Gesamtkonferenz wahrgenommen, wenn Vertreterinnen und Vertreter der Eltern und der Schülerinnen und Schüler nicht Abs. 3 Satz 2 entsprechend gewählt werden können. 2Wenn nur die Vertreterinnen und Vertreter der Eltern oder die der Schülerinnen und Schüler nicht gewählt werden können, steht die Gesamtzahl der Sitze nach Abs. 2 den Vertreterinnen und Vertretern der gewählten Gruppe zu.
Schulelternbeirat:
Herr Mario Bangert
stellvertretender Schulelternbeirat:
Herr Ingo Bastian