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Aktuelle Informationen zu Corona 21.07.2022Informationen
Aktuelle Informationen zu Corona 01.05.2022Informationen
Aktuelle Informationen zu Corona 28.03.22Elternbrief des Hessischen Kultusministeriums vom 28.03.22
Aktuelle Infromationen zum Schulbetrieb des Hessischen Kultusministriums
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Aktuelle Informationen zu Corona 20.03.22Elternbrief des Hessischen Kultusministeriums vom 23.02.22
Aktuelle Infromationen zum Schulbetrieb des Hessischen Kultusministriums
Elternbrief des Schulleiters 20.03.22
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Aktuelle Informationen zu Corona (23.02.)Elternbrief des Lahn- Dill- Kreise vom 22.03.
Elternbrief Schulen (22.02.2022)
Elternbrief des Hessischen Kultusministeriums vom 23.03.
2022-02-23_Ministerschreiben an Eltern sowie Schülerinnen und Schüler
Gemeinsam durch die Pandemie
Regeln zum Schulbetriebdie Pandemie stellt uns vor große Herausforderungen. Mit unseren gemeinsamen Anstrengungen werden wir es schaffen gesund zu bleiben und die Schule geöffnet zu halten.
Regeln zur Isolation von Corona-Infizierten (unabhängig vom Impfstatus) mit positivem
Schnell- oder PCR-Test:
• 10 Tage Isolation. Eine Anordnung durch das Gesundheitsamt ist nicht notwendig.
• Eine Freitestung nach 7 Tagen ist möglich durch einen Schnelltest bei einer Teststelle oder
einen PCR-Test.
Regeln zur Quarantäne von Haushaltsangehörigen von Corona-Infizierten (bspw.
Partner, Eltern, Kinder etc.):
• Grundsätzlich gelten 10 Tage Quarantäne, eine Anordnung durch das Gesundheitsamt ist
nicht notwendig.
• Eine Freitestung ist nach 7 Tagen mit einem Schnelltest durch eine Teststelle oder einem
PCR-Test möglich.
• Schülerinnen und Schüler sowie Kleinkinder können sich bereits nach 5 Tagen freitesten
lassen.
Von der Quarantäne als Haushaltsangehörige befreit sind Personen mit folgendem
Nachweis:
• Dreifach geimpft (geboostert)
• Genesen und doppelt geimpft
• Doppelt geimpft und genesen
• Geimpft, genesen, geimpft
• Frisch doppelt geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Zweitimpfung)
• Frisch genesen (max. 3 Monate, ab dem Tag des positiven PCR-Tests)
• Genesen + frisch einmal geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Impfung)
Regeln zur Quarantäne weiterer Kontaktpersonen von Corona-Infizierten:
• Diese Anordnung erfolgt ausschließlich durch das Gesundheitsamt.
• Grundsätzlich gelten die Quarantäneregeln und Ausnahmen wie bei
Haushaltsangehörigen.
Gemeinsam durch die Pandemie
Regeln zum Schulbetriebdie Pandemie stellt uns vor große Herausforderungen. Mit unseren gemeinsamen Anstrengungen werden wir es schaffen gesund zu bleiben und die Schule geöffnet zu halten.
Regeln zur Isolation von Corona-Infizierten (unabhängig vom Impfstatus) mit positivem
Schnell- oder PCR-Test:
• 10 Tage Isolation. Eine Anordnung durch das Gesundheitsamt ist nicht notwendig.
• Eine Freitestung nach 7 Tagen ist möglich durch einen Schnelltest bei einer Teststelle oder
einen PCR-Test.
Regeln zur Quarantäne von Haushaltsangehörigen von Corona-Infizierten (bspw.
Partner, Eltern, Kinder etc.):
• Grundsätzlich gelten 10 Tage Quarantäne, eine Anordnung durch das Gesundheitsamt ist
nicht notwendig.
• Eine Freitestung ist nach 7 Tagen mit einem Schnelltest durch eine Teststelle oder einem
PCR-Test möglich.
• Schülerinnen und Schüler sowie Kleinkinder können sich bereits nach 5 Tagen freitesten
lassen.
Von der Quarantäne als Haushaltsangehörige befreit sind Personen mit folgendem
Nachweis:
• Dreifach geimpft (geboostert)
• Genesen und doppelt geimpft
• Doppelt geimpft und genesen
• Geimpft, genesen, geimpft
• Frisch doppelt geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Zweitimpfung)
• Frisch genesen (max. 3 Monate, ab dem Tag des positiven PCR-Tests)
• Genesen + frisch einmal geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Impfung)
Regeln zur Quarantäne weiterer Kontaktpersonen von Corona-Infizierten:
• Diese Anordnung erfolgt ausschließlich durch das Gesundheitsamt.
• Grundsätzlich gelten die Quarantäneregeln und Ausnahmen wie bei
Haushaltsangehörigen.
Gemeinsam durch die Pandemie
Neue Regeln ab dem 24.11.21
Es gibt wieder Neuerungen im Umgang mit der Corona-Pandemie:
1.) Ab sofort gilt wieder Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude, auch am Sitzplatz.
-
In den Pausen auf dem Schulhof darf die Maske abgenommen werden, solange ein
ausreichender Abstand eingehalten wird.
-
Im Sportunterricht darf der Unterricht nach wie vor ohne Maske stattfinden. Dies gilt
allerdings nicht für die Umkleidekabine.
-
Im naturwissenschaftlichen Unterricht dürfen die Masken abgezogen werden, wenn
Versuche durchgeführt werden, bei denen ein Entzünden der Maske möglich wäre.
2.) Die Schülerinnen und Schüler müssen sich nach wie vor drei Mal wöchentlich testen.
Generell an dieser Stelle auch nochmals die Bitte / Empfehlung, dass auch alle Geimpften und Genesenen sich sicherheitshalber regelmäßig freiwillig testen.
3.) Geändert haben sich auch die Regelungen für außerunterrichtliche Veranstaltungen. Hier gelten ab 25 Teilnehmern: 2G-Regel
Maskenpflicht
Abstandsregel
Es gilt hier nach wie vor die dringende Empfehlung, alle Veranstaltungen, die nichtunbedingt erforderlich sind, nicht in Präsenz stattfinden zu lassen. Hierzu zählen Elternabende, Tage der offenen Türe aber auch Weihnachtsfeiern. Diese kann ich unter den gegebenen Umständen leider nicht als schulische Veranstaltungen erlauben.
An dieser Stelle noch eine erfreuliche Meldung:
Im Januar und Februar wird das Deutsche Rote Kreuz eine Impfaktion an der Schule durchführen. Diese können dann voraussichtlich in erster Linie alle Schülerinnen und Schüler nutzen, die sich zum ersten Mal impfen lassen wollen. Genauere Angaben werden folgen.