Gemeinschaftlich zieldefiniert Lernen
Individuelle Talente fördern
Das pädagogische Kernstück der Johann-Heinrich-Alsted-Schule ist die Förderstufe, deren Ziel es ist, den Schülern am Ende der Klasse 6 mit größerer Sicherheit als nach Klasse 4 ihren weiteren Bildungsweg zu empfehlen.
Darüber hinaus sind soziales Lernen, Differenzierung und Förderung zentrale Kennzeichen der Arbeit der Förderstufe.
Förderstufe
Kursaufbau
Der Kernunterricht in den Klassen 5 und 6 findet im Klassenverband statt. Mit Beginn der Klasse 6 werden die Fächer Mathematik und Englisch auf zwei Kurs- bzw. Niveauebenen (Grundkurs und Erweiterungskurs) unterrichtet. Dass die Grundkurse mit den Schülerinnen und Schülern, die besonders intensiver Zuwendung und anschaulicher Lernhilfe bedürfen, zahlenmäßig die kleinsten Kurse sind, gehört ebenso wie das Klassenlehrerprinzip zu den Grundsätzen der Förderstufe.
In den Hauptfächern werden Förderkurse angeboten, um den Schülern bei speziellen Problemen in Mathematik, Englisch und Deutsch zu helfen.
Ferner findet montags bis donnerstags eine Hausaufgabenbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 statt.
01
Differenzierung durch Kurse in Mathe und Englisch.
02
Deutsch Plus
Herzstück der Förderung innerhalb der Förderstufe ist unser Konzept Deutsch Plus. Laut Stundentafel werden in der Förderstufe fünf Stunden Deutsch im Klassenverband unterrichtet. An der Alsted-Schule gibt es darüber hinaus eine zusätzliche Stunde. In kleinen Lerngruppen von höchstens 10 Schülerinnen und Schülern findet eine Förderung in folgenden Themenbereichen statt:
- Allgemeine Lern- und Arbeitstechniken
- Freies Schreiben
- Schönschreiben
- Rechtschreiben
- Lesen
- Mündliche Kommunikation
- Hörverstehen
Die Lerngruppen rotieren etwa alle zehn Wochen, so dass sie bis zum Ende der Jahrgangsstufe 6 alle Themenbereiche durchlaufen und nebenbei die Deutschlehrerinnen und Lehrer der Schule kennengelernt haben. Außerdem werden im Rahmen der Deutsch Plus- Stunden Lernstände ermittelt und mithilfe der Ergebnisse ein eigenes Förderheft generiert, in dem die Schülerinnen und Schüler individuell im Unterricht und zuhause arbeiten können. (ZEH)
03
Unterstützende Hausaufgabenbetreuung
04
Klassenfahrt an die Nordsee
05
Schwerpunktklassen mit SportPlus und
Förderstufe
Versetzungsregeln
Zunächst wird die Klasse 5 und 6 als Pädagogische Einheit verstanden. Eine Nichtversetzung wird in der Zeugniskonferenz besprochen. Prinzipiell gelten die Versetzungsregeln der Hauptschule.
Die Versetzungsregeln der Hauptschule sind…
Der Kernunterricht in den Klassen 5 und 6 findet im Klassenverband statt. Mit Beginn des 2. Halbjahres der Klasse 5 werden die Fächer Mathematik und Englisch auf drei Kurs- bzw. Niveauebenen (A/B/C) unterrichtet. Dass die C-Kurse mit den Schülern, die besonders intensiver Zuwendung und anschaulicher Lernhilfe bedürfen, zahlenmäßig die kleinsten Kurse sind, gehört ebenso wie das Klassenlehrerprinzip zu den Grundsätzen der Förderstufe.
In den Hauptfächern werden Förderkurse angeboten, um den Schülern bei speziellen Problemen in Mathematik, Englisch und Deutsch zu helfen.
Ferner findet montags bis donnerstags eine Hausaufgabenbetreuung für Schüler der Klassen 5 und 6 statt.
Deutsch Plus
Herzstück der Förderung innerhalb der Förderstufe ist unser Konzept Deutsch Plus. Laut Stundentafel werden in der Förderstufe fünf Stunden Deutsch im Klassenverband unterrichtet. An der Alsted-Schule gibt es darüber hinaus eine zusätzliche Stunde. In kleinen Lerngruppen von höchstens 10 Schülerinnen und Schüler findet eine Förderung in folgenden Themenbereichen statt:
- Allgemeine Lern- und Arbeitstechniken
- Freies Schreiben
- Schönschreiben
- Rechtschreiben
- Lesen
- Mündliche Kommunikation
- Hörverstehen
Die Lerngruppen rotieren etwa alle zehn Wochen, so dass sie bis zum Ende der Jahrgangsstufe 6 alle Themenbereiche durchlaufen und nebenbei die Deutschlehrer:innen der Schule kennengelernt haben. Außerdem werden im Rahmen der Deutsch Plus- Stunden Lernstände ermittelt und mithilfe der Ergebnisse ein eigenes Förderheft generiert, in dem die Schüler:innen individuell im Unterricht und zuhause arbeiten können. (ZEH)
Die Hausaufgabenbetreuung findet … Anmeldung unter …
LRS- Förderkonzept der Johann- Heinrich- Alsted Schule (Ab Jahrgang 5)
- Rechtliche Grundlagen
- Diagnostik
2.1 Förderstufe
-
- 2.2.Haupt- und Realschule
- Förderung
3.1 Förderstufe
-
- 3.2.Haupt- und Realschule
- Nachteilsausgleich
LRS- Förderkonzept der Johann-Heinrich-Alsted Schule (ab Jahrgang 5)
LRS- Was bedeutet das eigentlich? Wie wird LRS diagnostiziert? Was kann man zur Förderung tun? Wie wird der Nachteil, den ein Schüler/eine Schülerin durch diese Schwierigkeit hat, ausgeglichen? Antworten auf diese Fragen werden auf den folgenden Seiten gegeben.
- Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen sind in der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) vom 19. August 2011, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 29. April 2014, im Paragraph 37 des sechsten Teils „Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen“ geregelt.
VOGSV – Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses
(1)
Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben
oder beim Rechnen haben in allen Schulformen Anspruch auf individuelle Förderung. Förderziel ist, die Schwierigkeiten so weit wie möglich zu überwinden. Die Schulen sind verpflichtet, Fördermaßnahmen im Sinne dieses Abschnittes der Verordnung durchzuführen.
(2)
Die besonderen Regelungen zur individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern
mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung bleiben unberührt.
(3)
Bei Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache sowie Schülerinnen und Schülern deutscher Herkunftssprache, deren Sprachentwicklung nicht altersgemäß ist, ist zu prüfen, ob deren Schwierigkeiten von zu geringer Kenntnis der deutschen Sprache herrühren.
(…)
- Diagnostik
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- 2.1.Förderstufe
Es gibt Schülerinnen und Schüler, bei denen wurde eine Lese-Rechtschreibschwierigkeit (LRS) bereits in der Grundschule diagnostiziert, bei anderen fällt eine Schwierigkeit im Lesen und Rechtschreiben in den ersten Wochen im Jahrgang 5 auf. Und wieder andere haben zwar Probleme, aber es handelt sich nicht um eine LRS.
Um Klarheit über eine eventuell bestehende Schwierigkeit zu erhalten, werden in den ersten Wochen des Jahrgangs 5 zunächst alle Schülerinnen und Schüler mit der Hamburger Schreibprobe (HSP) getestet. Wenn das Ergebnis des Tests aussagt, dass es sich bei einem Schüler/einer Schülerin um eine LRS handelt, werden die Eltern darüber informiert und sie haben dann die Möglichkeit, einen formlosen Antrag auf einen Nachteilsausgleich zu stellen. Über diesen wird in einer Klassenkonferenz beraten, in der die unterrichtenden Lehrkräfte zudem die Förderung und die Form des Nachteilsausgleichs besprechen.
Der Antrag auf einen Nachteilsausgleich muss von den Eltern jedes Schuljahr neu gestellt werden, auch in der pädagogischen Einheit 5/6. Worauf im Jahrgang 6 verzichtet wird, ist eine neuerliche Feststellung der LRS durch die HSP oder einer anderen Testung.
-
- 2.2.Haupt- und Realschule
Ab dem Jahrgang 7 liegt es in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten, die Notwendigkeit eines Nachteilsausgleichs nachzuweisen. Zusammen mit dem Antrag muss ein Nachweis über die LRS eingereicht werden, eine Testung dafür kann zum Beispiel beim Kinder- und Jugendpsychologen erfolgen. Auch hier muss sowohl der Antrag als auch die Diagnostik jedes Schuljahr neu vorgelegt werden.
- Förderung
„Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben
oder beim Rechnen haben in allen Schulformen Anspruch auf individuelle Förderung. Förderziel ist, die Schwierigkeiten so weit wie möglich zu überwinden“.
3.1 Förderstufe
Mit dem oben genannten Ziel ist in der Förderstufe ein einstündiger LRS- Kurs installiert, in dem die Schülerinnen und Schüler von Deutschlehrern gefördert werden. Die Förderung konzentriert sich sowohl auf das Erlernen von Rechtschreibregeln, als auch auf die Anwendung von Rechtschreibstrategien mit der Fresch-Methode (Freiburger Rechtschreibschule). Die Leseförderung wird ebenso in den Blick genommen.
Zusätzlich gibt es an der Johann-Heinrich-Alsted Schule das Konzept „Deutsch Plus“, hier werden die Schülerinnen und Schüler in einer 6. Deutschstunde in kleinen Gruppen unter anderem in den Bereichen Lesen und Schreiben gefördert.
3.2 Haupt- und Realschule
Ab dem Jahrgang 7 wird die Förderung in den privaten Rahmen verlegt. Diese Förderung muss der Schule nachgewiesen werden, damit der Nachteilsausgleich gestattet werden kann. Es steht den Erziehungsberechtigten frei, eine Therapie bei ausgewählten Ergotherapeuten zu machen, das Institut für individuelle Lernförderung bei Lese- Rechtschreibschwäche (IfiL) zu besuchen oder ein Arbeitsheft (Vorschlag durch die Schule) anzuschaffen. Der Nachweis geschieht durch eine Bescheinigung oder dem Protokollieren der Arbeit im Arbeitsheft und dem regelmäßigen Vorzeigen dessen im Deutschunterricht.
Das Ziel ist wie oben beschrieben, die Schwierigkeiten so weit wie möglich zu überwinden. Wenn gegen Ende der Schullaufbahn bei einem Schüler/ einer Schülerin keine LRS mehr nachgewiesen werden kann, ist dies als Erfolg zu betrachten.
- Nachteilsausgleich
Wie der Begriff schon sagt, soll der Nachteil, der einer Schülerin/ einem Schüler durch eine LRS entsteht, ausgeglichen werden. Dieser Ausgleich wird ganz individuell gehandhabt. Während es einem Schüler/einer Schülerin beispielsweise ausreicht, einen qualitativ vereinfachten Text vorgelegt zu bekommen, können andere nur gekürzte Texte erlesen. In jedem Fall gilt: Die Rechtschreib- und Leseleistung wird nicht lediglich ausgesetzt, sondern die Schülerin/ der Schüler erhält eine entsprechende Alternative, mit der sie/er zum Erfolg kommen kann. So kann beispielsweise eine Zeitzugabe ausreichen, wieder andere müssen eine Klassenarbeit alleine an einem ruhigen Ort schreiben oder die Klassenarbeit muss vorher mit dem Lehrer/der Lehrerin gemeinsam durchgelesen werden. Diktate können z.B. als Lückentexte mit Wörtern, die einen vorher geübten Rechtschreibschwerpunkt beinhalten, geschrieben werden oder vorher schon zum Üben mitgegeben werden. Ebenso ist es möglich, der Schülerin/ dem Schüler ein Wörterbuch nach dem Diktieren oder während eines Aufsatzes zur Verfügung zu stellen.
Der Nachteilsausgleich wird in der Klassenkonferenz formuliert und den Eltern über die Schulleitung mitgeteilt. Der Deutschlehrer entscheidet sowohl im Unterricht als auch bezüglich der Klassenarbeiten individuell, wie der Nachteilsausgleich konkret aussieht. (ZEH)
Vielfältige Optionen
Weiterführende Schule
Gemäß dem Motto “Alles unter einem Dach” haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit von der Klasse 1 bis 4 der Grundschule über die Förderstufe Klassen 5 und 6 auch auf unseren Schulzweig der Hauptschule und Fördesrufe bis zur Klasse 9 bzw. Klasse 10 ihre Schullaufbahn an einem Ort zu absolvieren.
Realschule
Zugang zur Realschule hat …
Gymnasium
Zugangsvoraussetzungen sind …
Hauptschule
In der Hauptschule wird …